Kontakt Offene Ganztagsschule Hallerndorf
Falls Sie ein Anliegen, Fragen oder Klärungsbedarf haben, ist der kürzeste Weg die Kommunikation über edupage. Unser Büro ist in der Regel von 9.30 - 11 Uhr unter 09545-443236 erreichbar. Ab 11:15 Uhr arbeiten wir am Kind; nutzen Sie in dringenden Fällen bitte das Diensthandy 0160-90942751. Bei wichtigen Anliegen, allgemeinen oder organisatorischen Fragen, können sie gerne einen telefonischen oder persönlichen Termin mit uns vereinbaren!
Aufbau der Offenen Ganztagsschule Hallerndorf
Die Offene Ganztagsschule bietet Schülern der Grundschule Hallerndorf von Montag bis Donnerstag eine für Eltern kostenfreie Betreuung an. Die Kinder haben die Möglichkeit (warm) Mittag zu essen, Hausaufgaben zu erledigen und zu spielen. Kinder, die bis 16 Uhr angemeldet sind, können nach den erledigten Hausaufgaben je nach Wunsch von den wechselnden Freizeitangeboten profitieren oder Freispiel genießen.
In Hallerndorf besteht außerdem die Möglichkeit, ihr Kind freitags bis 14 Uhr betreuen zu lassen. Dafür wird ein monatlicher Elternbeitrag von 25€ erhoben.
Mittagsverpflegung
Das Angebot eines warmen Mittagessens ist Teil des schulischen Ganztagskonzeptes. Die Mittagsverpflegung wird von externen Kooperationspartnern angeboten und organisiert: Die Buchung erfolgt über Kitafino, das Essen wird vom regionalen Anbieter Landgasthaus Utz geliefert.
Bei der Erstellung des Speiseplans wird auf eine gesunde und ausgewogene Ernährung geachtet. In der Regel stehen zwei Menüs zur Auswahl, eines davon stets vegetarisch. Die Kinder nehmen das Mittagessen gemeinschaftlich in der schulinternen Mensa zu sich.
Pro bestelltem Mittagessen wird aktuell ein Betrag von 4,35 € erhoben. Die Anmeldung und Abrechnung erfolgt über Kitafino- bitte halten Sie bei der Erstanmeldung die Einrichtungsnummer 91819 bereit. Das rechtzeitige Bestellen oder Abbestellen (bei Krankheit oder Nichtteilnahme) des Essens obliegt den Eltern.
Hausaufgabenbetreuung
Im offenen Ganztagskonzept ist eine betreute Hausaufgabenzeit für Langkinder vorgesehen. Hauptsächliches Ziel ist es, die Kinder zu selbstständigem Lernen und Arbeiten anzuleiten.
Je nach Stundenplan können die Kurzkinder freiwillig und selbstständig Hausaufgaben erledigen.
Langkinder (Buchung bis 16 Uhr) machen verpflichtend Hausaufgaben. Sie beginnen gemeinsam um 13.30 Uhr und haben 75 Minuten zur Verfügung, bis spätestens 14.45 Uhr. Dies findet in ruhiger und angenehmer Atmosphäre mit qualifizierter Betreuung und in Kleingruppen statt. Grundsätzlich erhalten in dieser Zeit alle Kinder Unterstützung, sofern sie diese benötigen und einfordern.
Hausaufgaben sollen Schülerinnen und Schüler anregen, sich mit dem im Unterricht Gelernten weiter zu beschäftigen. Sie dienen dazu, erworbene Kenntnisse und Fertigkeiten zu üben, anzuwenden und zu sichern oder auch, um sich selbständig mit Inhalten, vorbereitend für ein neues Unterrichtsthema, auseinanderzusetzen. Die Hausaufgaben werden vom Personal nicht korrigiert, da fehlerhaft angefertigte Hausaufgaben der zuständigen Lehrkraft eine wichtige Rückmeldung darüber geben, welche Unterrichtsinhalte noch nicht verstanden wurden und noch vertieft geübt werden müssen.
Je nach täglicher Verfassung des Kindes kann es sein, dass es nicht in der Lage war, alle Aufgaben zu erledigen. Deshalb werden die Eltern gebeten, sich täglich über die Aufgaben ihres Kindes zu informieren und mündliche Vorbereitungen wie Leseübungen, Lernaufgaben und Übungen für Proben gemeinsam mit ihrem Kind zu Hause zu erledigen.
Hausaufgaben können abgebrochen werden, wenn das Kind die anderen Kinder in ihrer Konzentration wiederholt stört uns sein Verhalten trotz Ermahnung nicht anpasst. In diesem Fall finden die Eltern einen entsprechenden Vermerk im Hausaufgabenheft.
Freizeitangebot
In der OGTS werden verschiedenste Bildungs-, Bewegungs- und Spieleangebote bereitgestellt. Dabei ist uns wichtig, dass die Kinder ihre Wünsche und Ideen mit einbringen dürfen und nach Möglichkeit zwischen Angeboten wählen können. Wir nutzen hierfür die tollen Außenanlagen: Spielplatz, Schulgarten und Hartplatz. Innen können die Kinder in den verschiedenen OGTS-Räumen bauen, spielen, basteln und vieles mehr. Für die Langkinder (bis 16 Uhr) besteht außerdem ein täglich wechselndes Programm, an dem sie teilnehmen dürfen – aber nicht müssen. Hier wird z. B. gebacken, eine Schnitzeljagd gemacht, ein kleines Theaterstück einstudiert, ein kleiner Film gedreht oder ein besonderes Bastelprojekt umgesetzt. Den Langkindern ist es selbstverständlich auch möglich, die externen AGs, die an der Schule angeboten werden, zu besuchen.
Rechtliches und Regeln der OGTS
An- und Abmeldungen zur OGTS nach Ablauf der Anmeldefrist sowie während des Schuljahres können leider nur in begründeten Ausnahmefällen von Leitung und Schulleitung zugelassen werden und müssen schriftlich beantragt werden. Als begründete Ausnahmefälle gelten z.B. Um- bzw. Zuzug, Schulwechsel, Arbeitsplatzwechsel.
Das Angebot der OGTS ist freiwillig. Sollten Sie sich allerdings dafür entschieden haben Ihr Kind in unserer Einrichtung anzumelden, besteht aus organisatorischen und finanziellen Gründen die Teilnahmepflicht für das komplette Schuljahr. (Art. 6 Abs. 5 S. 6 und Art. 56 Abs. 4 S. 2 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen – BayEUG)
Sozialkriterien
Wegen der steigenden Anmeldezahlen und personellen wie auch räumlichen Grenzen behalten wir uns vor, im Schuljahr 2025/26, falls es nötig wird, erstmalig die Gesamtanmeldungen über Sozialkriterien einzuschränken und damit Kinder abzuweisen. Ob diese zum Tragen kommen müssen erfahren Sie zeitnah nach dem Anmeldeprozess für das Schuljahr. Melden Sie ihr Kind bis 16.00 Uhr an (auch Kombi-Kinder 2 Tage kurz, 2 Tage lang), garantieren wir Ihnen einen Platz.
Abwesenheit
Ist ihr Kind am OGTS-Besuch gehindert (z.B. Facharzt), erfolgt die Entschuldigung für die OGTS über edupage. Reichen Sie hinterher eine schriftliche Terminbestätigung des Arztes nach.
Wenn Sie mit Ihrem Kind allerdings einen besonderen Termin haben oder ein privates Ereignis wichtigen Ausmaßes ansteht (z.B. eine Hochzeit, Taufe), dann kann bei der Schulleitung drei Tage vorher eine Befreiung beantragt werden (siehe Formular Hompage). Abmeldungen am selben Tag werden nicht zugelassen!
Ausnahmen von der allgemeinen Teilnahmepflicht bilden notwendige, wiederkehrende Termine, zum Beispiel Therapien, Nachhilfeunterricht, Vereinssport oder Musikschulbesuche. Für diese kann Ihr Kind - je nach Zeitraum des Termins - eine komplette OGTS-Befreiung oder eine Befreiung ab 14 Uhr erhalten. Dazu lassen Sie sich bitte die Teilnahme Ihres Kindes einmalig für das gesamte Schuljahr vom Veranstalter (Lehrer/Trainer/Therapeut etc.) bescheinigen und geben diese bei der OGTS-Leitung ab. Das entsprechende Formular finden Sie auf der Homepage. Die Befreiung gilt dann bis auf Widerruf Ihrerseits.
Um Ihnen als Eltern und Familie jedoch eine flexible Freizeit mit Ihrem Kind zu ermöglichen, gibt es auf der Homepage eine Kopiervorlage für Gutscheine zur begründungslosen Abmeldung. Kurzkinder können insgesamt vier Gutscheine pro Schuljahr verwenden, Langkinder sechs. Geben Sie bitte, aus organisatorischen Gründen, den Gutschein mindestens einen Tag vorher ab (oder kündigen Sie ihn über edupage an).
Ausschluss von Schülerinnen und Schülern
Kinder können vom Besuch der Offenen Ganztagsschule ausgeschlossen werden, wenn eine ansteckende Krankheit vorliegt, der Einrichtungsbetrieb nachhaltig gestört wird und/oder den Anweisungen des Personals wiederholt und schwerwiegend nicht Folge geleistet wird (Selbst- und Fremdschutz).
Schließung der Einrichtung
Die Einrichtung behält sich vor, im Krankheitsfall oder wegen Fortbildungsmaßnahmen, auch kurzfristig, die Öffnungszeiten zu reduzieren oder die Einrichtung vorübergehend zu schließen. Es können dabei keine Regressansprüche geltend gemacht werden.
Um Ihnen als Eltern eine bessere Orientierung an die Hand zu geben, wurde in Zusammenarbeit mit der Schulleitung ein Ampelsystem erarbeitet. Im Falle von Personalausfall informiert Sie die OGTS-Leitung über edupage, wann die Ampel auf Stufe gelb oder rot springt. Die Ampel finden Sie auf der Homepage der Schule, sie erläutert, welche Maßnahmen in welcher Stufe gelten.